AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingen des Fegefeuer zu Münster:

  1. Bestätigte Reservierungen sind verbindliche Vereinbarungen.
  2. Bei Verhinderung oder Vergrößerung der Gruppe verpflichtet sich der Gast, dieses rechtzeitig bis spätestens 24 Std vorher beim Gastwirt anzuzeigen.
  3. Bei Reservierungen von Gruppen ab 10 Personen ist die Verhinderung oder Vergrößerung bis 48 Std vorher anzuzeigen.
  4. Menus und Buffets werden vom Fegefeuer schriftlich angeboten und vom Gast schriftlich bestätigt. Die angemeldete Personenzahl ist rechnungsrelevant und gilt als verbindlich; es sei denn, sie wird mindestens 72 Std vor Reservierungstermin geändert.
  5. Bei schriftlich vereinbarten Anmeldungen (auch per email) ist der Gastwirt bei Nichterscheinen der Gäste berechtigt, eine No-Show-Rechnung in Höhe von 50% des bestätigten Menupreises bzw. 20,00 € pro nicht besetztem Sitzplatz zu berechnen.
  6. Zahlungsmodalitäten werden - wenn nicht abweichend schriftlich bestätigt - in BAR abgewickelt.
  7. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
  8. Rechnungen werden - wenn nicht abweichend schriftlich bestätigt - sofort beglichen.
  9. Grundsätzlich erhebt das Fegefeuer bei größeren Veranstaltungen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der kalkulierten Menupreise, es sei denn, es bestehen hiervon abweichende Vereinbarungen.
  10. Falls in der Taverne Fegefeuer während der Öffnungszeiten Bildmaterial erstellt wird, ist dieses ausschließlich für den privaten Gebrauch zu nutzen. Wird von seiten des Wirtes solches angefertigt, erklärt sich der Gast einverstanden, dass dieses Bildmaterial zu hauseigenen Werbezwecken verwendet werden darf, es sei denn, der Gast erhebt hier gegen Einspruch.

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.